Lebensmitteleinkauf mit Brot, Obst, Gemüse und Fleisch sowie Kassenbon

Lebensmittel gehören zu den unverzichtbaren Ausgaben privater Haushalte. Seit 2020 sind die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke in Deutschland um 37,2 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum erhöhte sich der allgemeine Verbraucherpreisindex um 26,6 Prozent. Lebensmittel haben sich damit erheblich stärker verteuert als der durchschnittliche Warenkorb. Für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen bedeutet das zusätzliche Ausgaben, die durch steigende Wohn-, Energie- und weitere Lebenshaltungskosten noch verstärkt werden.

Die langfristige Entwicklung zeigt, dass Lebensmittel bereits vor 2020 kontinuierlich teurer wurden. Besonders starke Preisanstiege gab es allerdings 2022 und 2023.

Während Verbraucher immer mehr für ihren Einkauf bezahlen, berichten landwirtschaftliche Betriebe von niedrigen Erzeugerpreisen, schwierigen Absatzbedingungen und zunehmendem Wettbewerbsdruck durch Importware. Zugleich reduzieren Hersteller bei manchen Produkten die Füllmengen oder verändern Rezepturen.

Die Frage nach dem tatsächlichen Gegenwert eines Einkaufs geht deshalb über den ausgezeichneten Verkaufspreis hinaus. Entscheidend ist, welche Mengen und Qualitäten Verbraucher für ihr Geld erhalten und wie stark die notwendigen Ausgaben ihre Kaufkraft belasten.

Lebensmittelpreise seit 1995: Die langfristige Entwicklung

Die amtlichen Preisstatistiken zeigen, wie sich die Lebenshaltungskosten in Deutschland seit den 1990er-Jahren verändert haben.

Der allgemeine Verbraucherpreisindex lag 1995 bei 71,0 Punkten, bezogen auf 2020 = 100. Im September 2026 erreichte er 126,6 Punkte. Damit stieg das allgemeine Verbraucherpreisniveau um rund 78,3 Prozent.

Dieser Vergleich umfasst sämtliche im Verbraucherpreisindex berücksichtigten Waren und Dienstleistungen, nicht ausschließlich Lebensmittel.

Für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lässt sich anhand einer gesonderten amtlichen Zeitreihe die Entwicklung seit 2010 nachvollziehen.

ZeitraumLebensmittelpreisindex
201081,4
201591,3
2020100,0
2021103,1
2022116,0
2023130,3
2024132,8
2025136,2
September 2026137,2

Quelle: Statistisches Bundesamt und deutsche Nachhaltigkeitsindikatoren. Basisjahr 2020 = 100. Die Werte bis 2025 sind Jahresdurchschnitte, September 2026 ist ein Monatswert.

Von 2010 bis September 2026 stieg der Lebensmittelpreisindex um rund 68,6 Prozent.

Ein Lebensmittelwarenkorb, der im Jahresdurchschnitt 2010 rechnerisch 50 Euro kostete, würde bei unveränderter Zusammensetzung und entsprechend der amtlichen Preisentwicklung im September 2026 etwa 84,28 Euro kosten.

Diese Berechnung beschreibt die durchschnittliche Preisentwicklung. Einzelne Lebensmittel können sich wesentlich stärker oder schwächer verteuert haben. Auch Sonderangebote, Eigenmarken, saisonale Schwankungen und Veränderungen der Produktqualität beeinflussen den tatsächlichen Einkaufsbetrag.

Der deutliche Preissprung ab 2022

Zwischen 2020 und 2021 stiegen die Lebensmittelpreise vergleichsweise moderat. Im Jahr 2022 setzte dann ein außergewöhnlich starker Preisanstieg ein.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verteuerten sich Nahrungsmittel 2022 gegenüber 2021 um durchschnittlich 13,4 Prozent. Besonders betroffen waren Speisefette und Speiseöle mit 36,2 Prozent, Molkereiprodukte und Eier mit 19,7 Prozent sowie Fleisch und Fleischwaren mit 14,6 Prozent. Brot und Getreideerzeugnisse wurden um 13,5 Prozent teurer. 

2023 stieg der Lebensmittelpreisindex weiter auf 130,3 Punkte. Erst anschließend flachte die Preisentwicklung deutlich ab.

Das höhere Preisniveau blieb jedoch bestehen. Eine niedrigere Inflationsrate bedeutet lediglich, dass die Preise gegenüber dem Vorjahr langsamer steigen. Sie bedeutet nicht, dass die vorausgegangenen Verteuerungen zurückgenommen wurden.

Was ein gewöhnlicher Einkauf heute kostet

Die amtlichen Preisindizes lassen sich durch langfristige Einkaufsbeobachtungen aus dem Alltag ergänzen.

Zwei private Praxisvergleiche zeigen, wie sich die durchschnittlichen wöchentlichen Ausgaben zwischen 2020 und Oktober 2026 verändert haben.

Bei einem Einpersonenhaushalt stiegen die regelmäßigen Einkaufskosten von ungefähr 50 auf 75 Euro pro Woche. In einem Zweipersonenhaushalt erhöhte sich der durchschnittliche wöchentliche Einkaufsbetrag von rund 90 auf 130 Euro.

Es handelt sich um typische Mischeinkäufe. Je nach Woche werden einzelne Lebensmittel in größeren oder kleineren Mengen gekauft. Andere Waren entfallen oder kommen hinzu. Teilweise gehören auch Hygiene-, Haushalts- und Pflegeprodukte zum Einkauf.

Die Beträge beschreiben deshalb längerfristige wöchentliche Ausgabendurchschnitte und keinen exakt identischen Warenkorb.

Einpersonenhaushalt: Von 50 auf 75 Euro wöchentlich

Einkaufsbelastung2020Oktober 2026
Durchschnitt pro Woche50,00 €75,00 €
Durchschnitt pro Monat216,67 €325,00 €
Ausgaben pro Jahr2.600 €3.900 €

Die zusätzlichen Ausgaben betragen 25 Euro wöchentlich beziehungsweise 1.300 Euro jährlich. Das entspricht einer Steigerung von 50 Prozent.

Für einen alleinlebenden Menschen ist diese Entwicklung besonders spürbar. Sämtliche laufenden Ausgaben müssen aus dem eigenen Haushaltseinkommen bestritten werden. Gemeinsame Haushaltskosten lassen sich nicht auf mehrere Personen verteilen.

Auch Hygiene- und Pflegeprodukte werden teilweise benötigt, unabhängig davon, ob eine oder mehrere Personen im Haushalt leben. Ihre gestiegenen Kosten können den regelmäßigen Einkauf zusätzlich belasten.

Zweipersonenhaushalt: Von 90 auf 130 Euro wöchentlich

Einkaufsbelastung2020Oktober 2026
Durchschnitt pro Woche90,00 €130,00 €
Durchschnitt pro Monat390,00 €563,33 €
Ausgaben pro Jahr4.680 €6.760 €

Im Zweipersonenhaushalt ergibt sich eine Steigerung von 44,4 Prozent. Die zusätzlichen Ausgaben betragen 40 Euro wöchentlich beziehungsweise 2.080 Euro jährlich.

Die absolute Mehrbelastung liegt damit deutlich über der eines Einpersonenhaushalts. Bezogen auf die einzelne Person fallen die durchschnittlichen Einkaufskosten jedoch niedriger aus.

Im Oktober 2026 entspricht der wöchentliche Einkauf rechnerisch 65 Euro je Person. Beim Einpersonenhaushalt sind es 75 Euro.

Das ist nachvollziehbar: Größere Verpackungen, gemeinsam verwendete Haushalts- und Pflegeprodukte sowie eine effizientere Vorratshaltung können dazu beitragen, dass zwei Personen wirtschaftlicher einkaufen als eine einzelne Person.

Ob der Zweipersonenhaushalt die höheren Ausgaben tatsächlich leichter tragen kann, hängt jedoch entscheidend davon ab, ob ein oder zwei Einkommen zur Verfügung stehen.

Was die beiden Praxisvergleiche zeigen

KennzahlEine PersonZwei Personen
Wocheneinkauf 202050 €90 €
Wocheneinkauf 202675 €130 €
Ausgabensteigerung+50,0 %+44,4 %
Mehrkosten monatlich108,33 €173,33 €
Mehrkosten jährlich1.300 €2.080 €

Eigene Berechnungen auf Grundlage privater Einkaufsbeobachtungen. Monatswerte werden mit 52 Wochen geteilt durch zwölf Monate berechnet.

Zum Vergleich: Der amtliche Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lag im September 2026 um 37,2 Prozent über dem durchschnittlichen Niveau von 2020. 

Beide privaten Einkaufsvergleiche liegen darüber. Allerdings sind sie keine repräsentativen Statistiken. Weil die Mischeinkäufe auch einzelne Nichtlebensmittel enthalten können und die Mengen nicht jede Woche identisch sind, lassen sich ihre Ausgabensteigerungen nicht unmittelbar als reine Lebensmittelpreisinflation interpretieren.

Sie veranschaulichen dennoch die Entwicklung regelmäßiger notwendiger Einkäufe. Besonders deutlich wird die finanzielle Wirkung bei einem Einpersonenhaushalt mit geringem Einkommen oder einem Zweipersonenhaushalt, der überwiegend von einem Erwerbseinkommen lebt.

Einzelne Lebensmittel sind wesentlich teurer geworden

Besonders deutlich fallen langfristige Preisveränderungen bei einzelnen Grundnahrungsmitteln und verarbeiteten Produkten auf.

Die folgende Übersicht stellt beispielhafte private Preisbeobachtungen aus ungefähr 2006 bis 2010 aktuellen Vergleichswerten gegenüber.

LebensmittelFrüherHeute
Schweinefleisch, 1 kgca. 3,50 €12–15 €
Wurstaufschnitt, 100 gca. 0,59 €1,79 €
Mischbrot vom Bäckerca. 2,50 €5,00 €
Mehl, 1 kgca. 0,29 €0,99 €
Zucker, 1 kgca. 0,59 €1,79 €
Tiefkühlpizzaca. 1,59 €3,79 €
Schokolade, eine Tafelca. 0,69 €1,99 €
Kartoffeln, 1 kgca. 0,25 €1,50 €

Die Angaben sind private Preisbeobachtungen, keine amtlichen Durchschnittspreise. Unterschiede bei Herstellern, Fleischstücken, Produktgewichten, Qualität und Verkaufsstellen sind möglich. Die Werte dienen der Veranschaulichung und lassen sich nicht auf das gesamte Lebensmittelsortiment übertragen.

Bei einigen Produkten liegen die beobachteten Preissteigerungen deutlich über 200 Prozent. Besonders bei Fleisch, Wurst, Kartoffeln und Grundzutaten für die eigene Küche können solche Unterschiede die Kosten eines regelmäßigen Einkaufs stark beeinflussen.

Die Preisentwicklung verläuft allerdings nicht gleichmäßig. Saisonale Ernten, Rohstoffpreise und die Wettbewerbssituation führen dazu, dass einzelne Waren zeitweise auch günstiger werden.

Löhne und Lebensmittelpreise: Wie groß ist die Mehrbelastung?

Steigende Preise für notwendige Einkäufe treffen Haushalte unterschiedlich stark. Besonders deutlich wird das, wenn die zusätzlichen Ausgaben nicht mit dem Bruttolohn, sondern mit dem tatsächlich verfügbaren Nettolohn verglichen werden.

Vom Bruttoverdienst werden Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Erst das verbleibende Nettoeinkommen steht für Miete, Energie, Lebensmittel und weitere Lebenshaltungskosten zur Verfügung.

Unsere beiden Praxisvergleiche ergeben zusätzliche monatliche Ausgaben von durchschnittlich 108,33 Euro für den Einpersonenhaushalt und 173,33 Euro für den Zweipersonenhaushalt.

Für eine lebensnahe Modellrechnung werden deshalb fünf Bruttolöhne und die daraus näherungsweise resultierenden monatlichen Nettolöhne für 2026 gegenübergestellt.

Die Berechnung orientiert sich an Steuerklasse I beziehungsweise IV ohne Faktor, gesetzlicher Krankenversicherung mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, den regulären Sozialversicherungsbeiträgen sowie einem kinderlosen Arbeitnehmer über 23 Jahren ohne Kirchensteuer. Individuelle Freibeträge, Sonderzahlungen und die abweichende Beitragsverteilung in Sachsen bleiben unberücksichtigt. 

Die Nettowerte entsprechen gerundeten Modellbeträgen, die auch im Systemmuster-Artikel über Mieten, Nebenkosten und Lohnentwicklung verwendet werden. 

Zusätzliche Einkaufsbelastung im Verhältnis zum Nettoeinkommen

Monatlicher BruttolohnMonatlicher Nettolohn, ca.Mehrbelastung einer PersonMehrbelastung bei zwei Personen
2.200 €1.600 €6,8 %10,8 %
2.800 €1.950 €5,6 %8,9 %
3.400 €2.290 €4,7 %7,6 %
4.100 €2.680 €4,0 %6,5 %
4.851 €3.080 €3,5 %5,6 %

Eigene Modellrechnung auf Grundlage gerundeter Nettolöhne für 2026. Die Prozentwerte beziehen die zusätzlichen monatlichen Einkaufsausgaben auf das jeweilige Nettoeinkommen. Beim Zweipersonenhaushalt wird angenommen, dass nur ein Erwerbseinkommen in der angegebenen Höhe zur Verfügung steht. Individuelle Steuer- und Familienverhältnisse können die tatsächlichen Nettobeträge verändern.

Bei einem monatlichen Bruttolohn von 2.200 Euro und einem daraus resultierenden Nettolohn von ungefähr 1.600 Euro beanspruchen die zusätzlichen Einkaufskosten einer alleinlebenden Person 6,8 Prozent des verfügbaren Arbeitseinkommens.

Bei einem Zweipersonenhaushalt, der von demselben Nettolohn leben muss, entsprechen die zusätzlichen 173,33 Euro bereits 10,8 Prozent.

Bei einem Bruttoverdienst von 4.851 Euro und einem gerundeten Nettolohn von 3.080 Euro fallen die Mehrbelastungen mit 3,5 beziehungsweise 5,6 Prozent geringer aus.

Der Unterschied zur Berechnung auf Bruttolohnbasis ist erheblich. Denn die notwendigen Einkäufe werden vollständig aus dem Einkommen bezahlt, das nach den gesetzlichen Abzügen verbleibt.

Wie viel des Nettolohns kostet der gesamte Einkauf?

Noch aussagekräftiger ist der Vergleich der heutigen gesamten Einkaufsausgaben mit dem verfügbaren Nettolohn.

Für den Einpersonenhaushalt werden monatlich durchschnittlich 325 Euro angesetzt, für den Zweipersonenhaushalt 563,33 Euro. Beide Werte entsprechen den zuvor beschriebenen regelmäßigen Mischeinkäufen.

Monatlicher NettolohnAnteil für Einkauf, eine PersonAnteil für Einkauf, zwei Personen
1.600 €20,3 %35,2 %
1.950 €16,7 %28,9 %
2.290 €14,2 %24,6 %
2.680 €12,1 %21,0 %
3.080 €10,6 %18,3 %

Eigene Modellrechnung. Die Prozentwerte beziehen sich auf den gesamten durchschnittlichen wöchentlichen Mischeinkauf, einschließlich gegebenenfalls enthaltener Haushalts-, Hygiene- und Pflegeprodukte. Beim Zweipersonenhaushalt wird erneut nur ein Erwerbseinkommen angenommen.

Bei einem Nettoeinkommen von 1.600 Euro verbleiben einem Einpersonenhaushalt nach dem durchschnittlichen Einkauf von 325 Euro noch 1.275 Euro im Monat.

Ein Zweipersonenhaushalt mit demselben gemeinsamen Nettoeinkommen muss dagegen 563,33 Euro für seine regelmäßigen Einkäufe aufbringen. Es verbleiben rund 1.036,67 Euro.

Aus diesen Beträgen müssen anschließend noch sämtliche anderen Ausgaben bestritten werden, insbesondere Miete, Nebenkosten, Strom, Mobilität, Versicherungen und weitere persönliche Verpflichtungen.

Bei einem Nettoeinkommen von 3.080 Euro ist die Situation anders. Hier beansprucht der regelmäßige Einkauf eines Einpersonenhaushalts 10,6 Prozent des Nettoeinkommens. Für einen Zweipersonenhaushalt liegt der Anteil bei 18,3 Prozent.

Die absolute Höhe der zusätzlichen Einkaufsausgaben ist bei vergleichbarem Einkaufsverhalten unabhängig vom Einkommen. Ihr prozentualer Anteil und ihre Wirkung auf den finanziellen Spielraum unterscheiden sich dagegen erheblich.

Ein Zweipersonenhaushalt mit zwei Erwerbseinkommen kann die Belastung unter Umständen besser verteilen. Steht nur ein Arbeitseinkommen zur Verfügung, müssen die gesamten notwendigen Ausgaben daraus finanziert werden.

Die Berechnungen zeigen damit, weshalb allein die durchschnittliche Lohnentwicklung wenig über die tatsächliche finanzielle Situation unterschiedlicher Haushalte aussagt.

Haushaltsgröße und verfügbare Einkommen

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes liefert weitere Anhaltspunkte.

Im Jahr 2023 gaben Einpersonenhaushalte durchschnittlich 254 Euro monatlich für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren aus. Bei Zweipersonenhaushalten waren es 480 Euro, bei Dreipersonenhaushalten 612 Euro und bei Vierpersonenhaushalten 703 Euro. 

Diese Werte sind Durchschnittsausgaben aus dem Jahr 2023, keine aktuellen Mindestbeträge für eine ausreichende Ernährung. Hygiene- und Pflegeprodukte werden in der amtlichen Verbrauchsstatistik gesonderten Ausgabengruppen zugeordnet.

Deutlich wird die unterschiedliche Belastung anhand der Einkommensgruppen. Haushalte mit 1.500 bis unter 2.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen verwendeten 2023 durchschnittlich 16,3 Prozent ihrer privaten Konsumausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Bei einem Haushaltsnettoeinkommen von mindestens 5.000 Euro lag dieser Anteil bei 13,2 Prozent. 

Die prozentualen Angaben beziehen sich auf sämtliche privaten Konsumausgaben, nicht auf das Einkommen selbst.

Der Zusammenhang ist dennoch nachvollziehbar: Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann notwendige Ausgaben weniger leicht durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgleichen.

Haben die Löhne die Verteuerung ausgeglichen?

Auch die Verdienste sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Allerdings verlief diese Entwicklung nicht gleichmäßig.

Der amtliche Median des Bruttojahresverdienstes von Vollzeitbeschäftigten lag 2025 einschließlich Sonderzahlungen bei 54.066 Euro. Auf zwölf Monate verteilt entspricht das rechnerisch 4.505,50 Euro. 

Im Jahr 2022 sanken die durchschnittlichen Reallöhne in Deutschland um vier Prozent. 2024 stiegen sie wieder um 3,1 Prozent. Im zweiten Quartal 2026 lagen sie 1,5 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresquartal. 

Der Reallohnindex berücksichtigt die allgemeine Verbraucherpreisentwicklung. Weil Lebensmittel seit 2020 stärker als der Gesamtindex gestiegen sind, kann die Kaufkraft gegenüber Lebensmitteln anders ausfallen als die allgemeine Reallohnentwicklung.

Ob ein Beschäftigter heute denselben Warenkorb mit weniger oder mehr Nettoarbeitsstunden bezahlen kann als früher, hängt von seiner persönlichen Nettolohnentwicklung ab. Durchschnittliche Lohnzuwächse sagen darüber nur begrenzt etwas aus.

Die Gegenüberstellung heutiger Nettolöhne und Einkaufsausgaben beschreibt die aktuelle finanzielle Belastung. Eine exakte Aussage darüber, wie stark die individuelle Kaufkraft seit 2020 gesunken oder gestiegen ist, würde zusätzlich vergleichbare historische Nettolöhne voraussetzen.

Hinzu kommen steigende Ausgaben für Wohnen, Energie und Mobilität. Lebensmittel werden aus dem Einkommen bezahlt, das nach anderen notwendigen Verpflichtungen verbleibt.

Landwirtschaft unter Druck: Warum niedrige Erzeugerpreise keine günstigen Lebensmittel garantieren

Eine weitere Auffälligkeit zeigt sich beim Vergleich landwirtschaftlicher Erzeugerpreise mit den Verkaufspreisen für Verbraucher.

Im August 2026 lagen die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte insgesamt sieben Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die Preise für Tiere und tierische Erzeugnisse sanken sogar um 16,6 Prozent. Bei Tafeläpfeln betrug der Rückgang 32,9 Prozent, bei Schlachtschweinen 19 Prozent.

Die Erzeugerpreise für Speisekartoffeln stiegen dagegen um 61,5 Prozent gegenüber August 2025. 

Diese starken Unterschiede zeigen, dass sich die Landwirtschaft nicht als ein einheitlicher Markt betrachten lässt. Angebot, Nachfrage, Wetter, Erntemengen und die jeweilige Produktgruppe beeinflussen die erzielbaren Preise.

Zwischen dem landwirtschaftlichen Erzeugnis und dem fertigen Lebensmittel im Verkaufsregal entstehen weitere Kosten. Dazu gehören Verarbeitung, Lagerung, Kühlung, Verpackung und Transport. Auch Personal, Mieten und Verluste müssen finanziert werden.

Der Unterschied zwischen Erzeugerpreis und Ladenpreis ist deshalb nicht mit dem Gewinn des Lebensmittelhandels gleichzusetzen.

Er ist allerdings eine wichtige Größe für die Untersuchung, wie sich der Endkundenpreis zusammensetzt und welcher Anteil entlang der Lieferkette bei den verschiedenen Unternehmen verbleibt.

Das Alte Land: Heimisches Obst findet nicht immer einen Käufer

Ein konkretes Beispiel liefert die Obstbauregion Altes Land zwischen Hamburg und Stade.

Im Juli 2026 berichtete der NDR über den Obstbauern Niklas Eckhoff aus Hollern-Twielenfleth. Auf seinem Hof waren noch rund 500 Großkisten verkaufsfertige Äpfel eingelagert. Nach Angaben des Landwirts bevorzugten Handelsunternehmen günstigere Importware, unter anderem aus Neuseeland und Südafrika. Er organisierte deshalb einen direkten Verkauf an Verbraucher. 

Wenige Wochen später berichtete der Obstbauer Claus Schliecker aus Guderhandviertel, dass er ungefähr 20 Prozent seiner Kirschen nicht erntete, weil sich der Verkauf wirtschaftlich nicht rechnete.

Während importierte Kirschen aus Griechenland oder der Türkei im Supermarktangebot zwischen 3,50 und 4,50 Euro pro Kilogramm kosteten, verlangten regionale Betriebe in ihren Hofläden etwa sechs bis 8,50 Euro. 

Dabei sind die Preise nicht unmittelbar vergleichbar: Supermarktangebote und Hofladenpreise bilden unterschiedliche Vertriebswege ab. Die Situation verdeutlicht jedoch, welchem Wettbewerb heimische Betriebe ausgesetzt sind.

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen dokumentierte für 2025 eine Apfelernte von rund 374.000 Tonnen. Das waren ungefähr 45 Prozent mehr als 2024. Hohe Erntemengen trafen teilweise auf niedrige, vielfach nicht kostendeckende Erzeugerpreise. Zusätzlich erschwerten begrenzte Lagerkapazitäten, Qualitätsanforderungen und weitere betriebliche Faktoren die Vermarktung. 

Das Beispiel zeigt, dass günstige Importware und große heimische Ernten gleichzeitig Druck auf die Erzeugerpreise ausüben können.

Der Lebensmittelhandel muss seinerseits die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln und unterschiedliche Kundenwünsche berücksichtigen. Die Obstbaubetriebe verweisen dagegen auf ihre Produktionskosten und die Konkurrenz zu Erzeugnissen aus Ländern mit teilweise anderen Kostenstrukturen.

Von einem allgemeinen rechtswidrigen Dumping lässt sich daraus nicht sprechen. Dafür müssten konkrete Handelspraktiken und Preisbildungen nachgewiesen werden.

Die Marktmacht des Lebensmittelhandels

Die Struktur des deutschen Lebensmitteleinzelhandels ist für diese Entwicklung relevant.

Das Bundeskartellamt stellte in seiner Sektoruntersuchung von 2014 fest, dass Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland gemeinsam rund 85 Prozent des damaligen deutschen Marktes abdeckten. Die großen Handelskonzerne verfügten nach Einschätzung der Behörde über erhebliche strukturelle Vorteile bei Verhandlungen mit Lieferanten. 

Dieser Marktanteil beschreibt den Untersuchungsstand von 2014 und darf nicht ungeprüft als aktueller Wert übernommen werden.

Die Konzentration kann die Verhandlungsposition einzelner Erzeuger und Hersteller schwächen. Auf der anderen Seite stehen die großen Handelsketten untereinander im Preiswettbewerb.

Dass wirtschaftliche Machtunterschiede innerhalb der Lieferkette problematisch sein können, berücksichtigt auch der Gesetzgeber. Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz verbietet unter bestimmten Voraussetzungen unlautere Handelspraktiken, darunter unzulässige kurzfristige Stornierungen und einseitige Vertragsänderungen. 

Damit sind grundlegende Schutzvorschriften vorhanden. Ob sie ausreichen, um faire Bedingungen für kleinere Erzeuger zu gewährleisten, ist eine gesonderte wirtschaftliche und rechtliche Frage.

Weniger Inhalt bei gleichem oder höherem Preis

Neben den sichtbaren Preissteigerungen verändern sich teilweise auch die verkauften Warenmengen.

Die sogenannte Shrinkflation beschreibt Produkte, deren Füllmenge reduziert wird, ohne dass der Verkaufspreis entsprechend sinkt. Damit erhöht sich der Grundpreis, selbst wenn auf dem Preisschild kein Unterschied erkennbar ist.

Ein dokumentiertes Beispiel ist die Milka-Alpenmilch-Schokolade. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg sank die Füllmenge Anfang 2025 von 100 auf 90 Gramm. Gleichzeitig stieg der Verkaufspreis im untersuchten Beispiel von 1,49 auf 1,99 Euro.

Umgerechnet auf den Kilogrammpreis ergibt sich damit eine Verteuerung von rund 48,4 Prozent. 

Auch bei Sanella wurde die Füllmenge von 500 auf 400 Gramm reduziert. Das Landgericht Hamburg bewertete die von der Verbraucherzentrale beanstandete Umstellung ohne ausreichenden Hinweis als irreführend. 

Solche Fälle zeigen, weshalb der Vergleich des Grundpreises häufig aussagekräftiger ist als der Verkaufspreis einer einzelnen Packung.

Eine pauschale Reduzierung sämtlicher Lebensmittelmengen um 30 oder 40 Prozent seit 2000 lässt sich aus den dokumentierten Beispielen allerdings nicht ableiten.

Veränderte Rezepturen und Fleischqualität

Neben geringeren Füllmengen können veränderte Rezepturen den Gegenwert beeinflussen. Werden höherwertige Zutaten teilweise durch preiswertere Bestandteile ersetzt, kann das die Herstellungskosten verändern, ohne dass dies am Verkaufspreis unmittelbar erkennbar ist.

Ein besonderer Bereich ist die Verarbeitung von Fleisch und Wurst.

In der industriellen Fleischverarbeitung kann Wasser beziehungsweise Lake zugesetzt werden, beispielsweise durch Injektionsverfahren. Dies ist bei bestimmten verarbeiteten Produkten technologisch vorgesehen. Zugesetztes Wasser kann jedoch auch das Verkaufsgewicht erhöhen.

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung gelten deshalb besondere Kennzeichnungsvorschriften. Bei bestimmten Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen muss zugesetztes Wasser in der Bezeichnung angegeben werden, wenn es mehr als fünf Prozent des Endgewichts ausmacht. 

Davon zu unterscheiden ist der natürliche Flüssigkeitsverlust von Fleisch während der Lagerung oder Zubereitung. Dieser hängt unter anderem von der Fleischstruktur und dem Wasserbindungsvermögen ab.

Ein hoher Flüssigkeitsverlust in der Verpackung oder Pfanne kann auf eine ungünstige Produktqualität hinweisen. Er beweist jedoch für sich genommen noch keine künstliche Wasserzugabe.

Eine allgemeine Zunahme unerlaubter Wasserzusätze über die vergangenen 30 Jahre lässt sich anhand der ausgewerteten Quellen nicht nachweisen.

Für Verbraucher ist dennoch relevant, welche Menge Fleisch und welche Qualität sie für den bezahlten Kilopreis tatsächlich erhalten.

Welche Rolle spielen Energiepreise und Steuern?

Landwirtschaftliche Betriebe, Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen benötigen Energie. Besonders in der industriellen Verarbeitung, beim Backen, Kühlen und Transportieren entstehen erhebliche Energiekosten.

Der Energiepreisschub ab 2022 beeinflusste zahlreiche Produktionsbereiche. Gleichzeitig verteuerten sich internationale Rohstoffe, Düngemittel und andere Vorleistungen.

Diese Faktoren können Preissteigerungen erklären. Sie reichen aber nicht aus, um den gesamten Preisanstieg einem bestimmten Kostenfaktor zuzuordnen.

Bei einzelnen Produkten bestimmen zusätzlich Ernteausfälle und internationale Marktbedingungen die Preisentwicklung. Das gilt beispielsweise für Kakao, Kaffee und Pflanzenöle.

Ein Rückgang der Energie- oder Erzeugerpreise führt zudem nicht zwangsläufig sofort zu sinkenden Ladenpreisen. Einkaufskontrakte, Lagerbestände, Arbeitskosten und die Marktbedingungen können die Weitergabe beeinflussen.

Auch Steuern gehören zum Endpreis. Für viele Grundnahrungsmittel gilt in Deutschland der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Die starke Verteuerung dieser Lebensmittel seit 2021 lässt sich deshalb nicht durch eine fortlaufende Erhöhung dieses Steuersatzes erklären.

Um beurteilen zu können, ob gesunkene Rohstoff- oder Energiekosten angemessen an Verbraucher weitergegeben werden, sind produktbezogene Preisreihen und Kostendaten entlang der gesamten Lieferkette notwendig.

Welches Muster zeigt die Entwicklung der Lebensmittelpreise?

Über die vergangenen Jahrzehnte lassen sich mehrere Entwicklungen erkennen.

Bis 2020 stiegen die Lebensmittelpreise insgesamt vergleichsweise kontinuierlich, allerdings mit erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Waren. Ab 2022 folgte ein ungewöhnlich starker Preissprung, der innerhalb kurzer Zeit einen großen Teil der heutigen Mehrbelastung verursachte.

Nach dem Rückgang der jährlichen Inflationsraten blieb das höhere Preisniveau bestehen. Beschäftigte mussten sich bei ihren laufenden Lebenshaltungskosten darauf einstellen, auch wenn ihre Einkommen nicht im gleichen Tempo stiegen.

Bei den landwirtschaftlichen Erzeugern ergibt sich ein anderes Bild: Ihre Verkaufspreise unterliegen teils starken Schwankungen. Hohe Ernten können zu niedrigen Erlösen führen, während Verbraucher für verarbeitete und gehandelte Lebensmittel weiterhin erhebliche Beträge zahlen.

Die Beispiele aus dem Alten Land verdeutlichen diese unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen. Regionale Erzeuger konkurrieren mit Importware und müssen ihre eigenen Produktionsbedingungen finanzieren. Handelsunternehmen orientieren sich an Nachfrage, Einkaufskonditionen und Verkaufspreisen.

Hinzu kommt die Veränderung einzelner Produkte. Kleinere Packungen oder veränderte Rezepturen können die tatsächliche Preisentwicklung verstärken, wenn Verbraucher ihren Einkauf nur anhand der Verpackungs- und Verkaufspreise beurteilen.

Das erkennbare Muster besteht damit aus einer langfristigen Verteuerung notwendiger Lebensmittel, einem besonders starken Preisanstieg seit 2022 und unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen innerhalb der Lieferkette.

Daraus folgt nicht, dass sämtliche Unternehmen gleichermaßen von steigenden Preisen profitieren oder dass jeder Preisanstieg vermeidbar gewesen wäre.

Für Haushalte ist die Wirkung trotzdem konkret: Ein durchschnittlicher wöchentlicher Einkauf kann heute jährlich erheblich mehr kosten als vor wenigen Jahren.

Unsere beiden Praxisvergleiche zeigen zusätzliche Ausgaben von rund 1.300 Euro bei einer alleinlebenden Person und 2.080 Euro bei einem Zweipersonenhaushalt. Diese Beträge sind keine statistisch repräsentativen Werte, veranschaulichen aber, wie stark sich regelmäßige notwendige Einkäufe auf die Haushaltsplanung auswirken können.

Die Berechnung auf Grundlage heutiger Nettolöhne verdeutlicht die Unterschiede zwischen den Einkommensgruppen.

Bei einem verfügbaren Monatseinkommen von 1.600 Euro beansprucht der gesamte regelmäßige Mischeinkauf im Einpersonenhaushalt bereits rund ein Fünftel des Nettolohns. Bei einem Zweipersonenhaushalt mit nur einem entsprechenden Erwerbseinkommen sind es mehr als ein Drittel.

Bei 3.080 Euro netto liegen die entsprechenden Anteile bei rund elf beziehungsweise 18 Prozent.

Besonders belastend wird diese Entwicklung, wenn Mieten, Nebenkosten, Energie und weitere notwendige Ausgaben ebenfalls gestiegen sind. Haushalte mit niedrigen Einkommen können steigende Ausgaben deshalb häufig nur durch Einsparungen an anderer Stelle ausgleichen.

Der entscheidende Maßstab ist die tatsächliche Kaufkraft. Nicht allein der Bruttolohn oder die offizielle Inflationsrate bestimmen den finanziellen Spielraum, sondern das verfügbare Einkommen nach allen notwendigen Ausgaben.