Steuern und Sozialabgaben gehören zu den größten regelmäßigen Belastungen von Arbeitnehmern und Unternehmen. Seit der Wiedervereinigung wurden Einkommensteuersätze gesenkt, Mehrwertsteuer und Energiesteuern erhöht, neue Abgaben eingeführt und Sozialversicherungsbeiträge mehrfach verändert. Ein Blick auf mehr als drei Jahrzehnte zeigt: Die Belastung ist nicht kontinuierlich gestiegen – sie wurde jedoch mehrfach zwischen Einkommen, Arbeit und Konsum verschoben.
Die Abgabenquote zeigt die langfristige Entwicklung
Eine Möglichkeit, die Gesamtentwicklung zu betrachten, ist die vom Bundesfinanzministerium ausgewiesene Abgabenquote. Sie setzt die Einnahmen des Staates aus Steuern und Sozialbeiträgen ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt.
1990 lag diese Quote im damaligen Bundesgebiet bei 37,3 Prozent. Nach der Wiedervereinigung stieg sie deutlich und erreichte 1995 bereits 40,5 Prozent. Im Jahr 2000 waren es 41,5 Prozent. Anschließend ging die Quote zurück: 2005 lag sie bei 38,5 Prozent und 2010 bei 38,2 Prozent.
Danach setzte erneut ein Anstieg ein. Für 2019 weist das Bundesfinanzministerium 41,2 Prozent aus, für 2024 40,7 Prozent und für 2025 vorläufig 41,9 Prozent.
Damit liegt die gesamtwirtschaftliche Abgabenbelastung heute höher als zu Beginn der 1990er-Jahre. Die Zahlen zeigen allerdings auch, dass der Weg dorthin keineswegs gleichmäßig verlief.
| Jahr | Steuerquote | Sozialbeitragsquote | Abgabenquote |
|---|---|---|---|
| 1990 | 21,6 % | 14,9 % | 37,3 % |
| 1995 | 22,3 % | 18,1 % | 40,5 % |
| 2000 | 23,4 % | 18,0 % | 41,5 % |
| 2005 | 21,1 % | 17,3 % | 38,5 % |
| 2010 | 21,7 % | 16,3 % | 38,2 % |
| 2015 | 23,4 % | 16,2 % | 39,8 % |
| 2019 | 24,1 % | 16,9 % | 41,2 % |
| 2024 | 23,0 % | 17,5 % | 40,7 % |
| 2025 | 23,2 % | 18,4 % | 41,9 % |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Werte für die jüngsten Jahre teilweise vorläufig.
Die 1990er-Jahre: Sozialbeiträge steigen deutlich
Besonders auffällig ist die Entwicklung der Sozialbeiträge. Ihre gesamtwirtschaftliche Quote erhöhte sich von 14,9 Prozent im Jahr 1990 auf 18,1 Prozent im Jahr 1995 und erreichte 1997 sogar 19,0 Prozent.
Gleichzeitig kamen weitere Belastungen hinzu. Der Solidaritätszuschlag wurde nach einem zeitlich befristeten Vorläufer 1991 und 1992 ab 1995 dauerhaft erhoben. Zunächst betrug der Zuschlag 7,5 Prozent der festgesetzten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer. Seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent.
Auch die Mehrwertsteuer wurde erhöht. Der reguläre Satz lag bis Ende 1992 bei 14 Prozent, stieg 1993 auf 15 Prozent und im April 1998 auf 16 Prozent.
Ende der 1990er-Jahre erreichte zudem der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zeitweise 20,3 Prozent.
1999 bis 2005: Energie stärker belastet, Einkommensteuer gesenkt
Ab 1999 begann mit der ökologischen Steuerreform eine bewusste Verschiebung der Belastung.
Die Mineralölsteuer auf Kraft- und Heizstoffe wurde angehoben und erstmals eine Stromsteuer eingeführt. Weitere Erhöhungen folgten bis 2003. Die zusätzlichen Einnahmen sollten unter anderem dazu verwendet werden, den Beitrag zur Rentenversicherung zu senken beziehungsweise zu stabilisieren. Bereits 1999 sank der Rentenbeitrag auf 19,5 Prozent und 2000 auf 19,3 Prozent.
Parallel dazu wurde die Einkommensteuer deutlich verändert.
1998 hatte der höchste reguläre Einkommensteuersatz noch 53 Prozent betragen. 2001 sank er auf 48,5 Prozent, 2004 auf 45 Prozent und 2005 schließlich auf 42 Prozent. Auch der Eingangssteuersatz wurde reduziert und der Grundfreibetrag erhöht.
Damit lässt sich für diese Jahre eine klare Verschiebung erkennen: Einkommen wurde steuerlich teilweise entlastet, während Energieverbrauch stärker besteuert wurde.
2007: Mehrwertsteuer steigt auf 19 Prozent
Eine besonders sichtbare Steuererhöhung erfolgte zum 1. Januar 2007. Der reguläre Mehrwertsteuersatz stieg von 16 auf 19 Prozent.
Damit erhöhte sich eine Steuer, die nahezu jeden privaten Konsum betrifft. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent blieb dagegen bestehen. Lediglich während der Corona-Pandemie wurden die Mehrwertsteuersätze vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 vorübergehend auf 16 beziehungsweise 5 Prozent reduziert. Seit Januar 2021 gelten wieder 19 beziehungsweise 7 Prozent.
Die 2010er-Jahre: niedrigere Rentenbeiträge, steigende Gesamtquote
Bei der Rentenversicherung entwickelte sich die Belastung zunächst in die entgegengesetzte Richtung. Der Beitragssatz betrug 2011 noch 19,9 Prozent, sank 2012 auf 19,6 Prozent, 2014 auf 18,9 Prozent und 2015 auf 18,7 Prozent. Seit 2018 liegt er bei 18,6 Prozent.
Trotzdem stieg die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote. Sie erhöhte sich von 38,2 Prozent im Jahr 2010 auf 41,2 Prozent im Jahr 2019. Ursache war also nicht eine einzelne Steuer oder Abgabe, sondern die Entwicklung des gesamten Steuer- und Beitragssystems in Verbindung mit Einkommen, Beschäftigung und Wirtschaftsleistung.
Seit 2021: Entlastung bei der Einkommensteuer – höhere Sozialbeiträge
Seit 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für einen großen Teil der Einkommensteuerpflichtigen nicht mehr an. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entfiel er durch die damals eingeführten höheren Freigrenzen für rund 90 Prozent derjenigen vollständig, die zuvor Solidaritätszuschlag auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlten. Für höhere Einkommen besteht die Abgabe weiterhin.
In den Jahren hoher Inflation wurden außerdem Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif angepasst, um Effekte der sogenannten kalten Progression zu begrenzen. Für 2023 und 2024 wurden die Tarifeckwerte entsprechend verschoben.
Auf der anderen Seite nahm die Belastung durch die Sozialversicherung wieder zu.
2026 beträgt der Rentenversicherungsbeitrag weiterhin 18,6 Prozent und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten 14,6 Prozent allgemeiner Beitrag zuzüglich des kassenabhängigen Zusatzbeitrags; der für 2026 festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 Prozent.
In der Pflegeversicherung beträgt der Beitrag seit 2025 grundsätzlich 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen 4,2 Prozent. Für Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern gelten geringere Arbeitnehmeranteile.
Was bleibt einem Arbeitnehmer tatsächlich?
Die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote darf nicht mit dem persönlichen Abzug vom Bruttogehalt verwechselt werden. Für Arbeitnehmer spielen Einkommen, Familienstand, Kinder, Krankenkasse, Kirchensteuer und weitere Faktoren eine Rolle.
Einen internationalen Vergleich ermöglicht der sogenannte Tax Wedge der OECD. Er betrachtet Einkommensteuer sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Verhältnis zu den gesamten Arbeitskosten.
Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder mit durchschnittlichem Einkommen lag dieser Wert in Deutschland im Jahr 2000 bei 52,9 Prozent. Bis 2023 sank er auf 47,7 Prozent und lag 2024 bei 47,9 Prozent. Für 2025 weist die OECD wieder 49,3 Prozent aus. Der OECD-Durchschnitt betrug 2025 35,1 Prozent.
Auch diese Zahlen zeigen deshalb keinen kontinuierlichen Anstieg. Gegenüber dem Jahr 2000 ist die Belastung dieses Modellhaushalts geringer, gegenüber den unmittelbar vorhergehenden Jahren ist sie zuletzt jedoch deutlich gestiegen.
Die Belastung wurde immer wieder verschoben
Die vergangenen Jahrzehnte lassen sich deshalb nicht auf die Aussage reduzieren, Steuern seien grundsätzlich immer weiter erhöht worden.
Der reguläre Spitzensteuersatz der Einkommensteuer sank erheblich. Der Solidaritätszuschlag wurde für einen großen Teil der Einkommensteuerpflichtigen weitgehend zurückgeführt. Auch der Rentenversicherungsbeitrag liegt heute unter seinem Niveau der späten 1990er-Jahre.
Gleichzeitig wurde die Mehrwertsteuer von 14 Prozent Anfang der 1990er-Jahre auf heute 19 Prozent erhöht. Energie wurde durch die ökologische Steuerreform stärker besteuert. Die Pflegeversicherung kam als eigener Sozialversicherungszweig hinzu, und insbesondere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge haben zuletzt an Bedeutung gewonnen.
Der langfristige Trend ist damit vor allem eine Verschiebung der Belastung zwischen verschiedenen Steuer- und Beitragssystemen.
Die Abgabenquote von vorläufig 41,9 Prozent im Jahr 2025 zeigt zugleich, dass Steuern und Sozialbeiträge heute gesamtwirtschaftlich wieder einen erheblich größeren Anteil ausmachen als beispielsweise 1990 oder Mitte der 2000er-Jahre. Dabei wird zunehmend entscheidend sein, wie sich insbesondere Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entwickeln.